Kauf- und Verkaufskosten von Immobilientransaktionen in Kenia

Wie zu erwarten, gibt es mehrere Transaktionen beim Kauf und Verkauf von Immobilien, für die Gebühren und Steuern anfallen. In Kenia fallen Ihnen Gebühren an, sobald Sie mit der Suche nach realisierbaren Investitionsprojekten beginnen.

Während einige Kosten festgelegt werden, wie etwa Registrierungsgebühren und erforderliche Suchgebühren, sind viele Kosten, die mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien in Kenia verbunden sind, sehr unterschiedlich und basieren auf:

  • Die Art der Immobilie

  • Lage der Immobilie

  • Provisionen und Gebühren, die von den verschiedenen Fachleuten erhoben und verdient werden (die sich häufig auch nach Art und Standort der Immobilie richten)

  • Die Art der Transaktionen

  • Dokumente, die Sie wollen oder brauchen

Die geschätzte Summe für Rundreisetransaktionen kann zwischen 4,5% und 6,8% des Verkaufspreises / Kaufpreises der Immobilie liegen.

Immobilienmaklergebühren

  • Durchsuchungsgebühren: Die Preise variieren je nach Art, Größe und Kosten einer Immobilie mit einer städtischen Wohnung in einer gehobenen Nachbarschaft, die bis zu 5.000 Kshs kostet

  • Anzeigegebühr: variiert zwischen Immobilienmaklern, liegt jedoch in der Regel zwischen Ksh500- 1000 für Wohnhäuser und über Kshs5.000 für Gewerbeimmobilien

  • Listing Fees: variiert je nach Größe und Lage der Immobilie, wobei die Vermieter ab 2% des Wertes der Immobilie zahlen

  • Vermittlerprovision (Käufer & Verkäufer): 1,25% des Verkaufspreises

Property Requisite Search Fees

  • Vorläufige Suchgebühr: Ksh500

  • Kosten für den Erhalt der erforderlichen Abschlussdokumente (Verkäufer): Kshs500

Registrierungskosten

  • Anmeldegebühr: Ksh500

  • Bankscheckgebühr: Kshs600

  • Landmietfreigabebescheinigung: Kshs 7.500

Stempelabgaben

Stempelgebühren sind Steuern, die an Dokumente und Verkaufs- / Kauftransaktionen von Immobilien gebunden sind. Es basiert normalerweise auf dem Verkaufspreis der Immobilie.

  • Unterzeichnete Verkaufsvereinbarung: Ksh200 für Originalkopie und Kshs20 für jede Kopie

  • Eigentumsübertragung (Immobilien innerhalb von Gemeinden): 4% pauschal

  • Eigentumsübertragung (außerhalb von Gemeinden): 2% pauschal

  • Hypothek: 0,1% der Hypothek

  • Für weniger als 3 Jahre vermietete Immobilie: 1% pauschal

  • Über 3 Jahre geleaste Immobilie: 2% pauschalierte Stempelsteuer

Steuern

  • Einkommenssteuer (Gebietsfremde): 30% der Bruttomieteinnahmen

  • Einkommensteuer (ausländische Gesellschaften): 37,50% pauschal

  • Jährliche Grundsteuer: variiert je nach Standort und Immobilienwert, beträgt jedoch normalerweise 1% des Immobilienwerts

  • Grundsteuer: variiert je nach Standort des Landes und ist in großen Städten wie Nairobi mit Raten von bis zu 8% am teuersten

Rechts- und Hypothekengebühren

  • Prozesskosten im Zusammenhang mit der Hypothek

    • Abhängig von der Höhe Ihrer Hypothek (höhere Hypotheken bedeuten höhere Gebühren), die Zinssätze liegen jedoch meistens zwischen 0,5 und 1,5% des Immobilienwertes
  • Sachversicherung: variiert je nach Dauer der Darlehensrückzahlung und Darlehensgeber
  • Lebensversicherungen für Hypotheken: 0,3% und 0,6% des Hypothekendarlehens pro Jahr
  • Gebühren für Hypothekenverhandlungen: Obwohl die Preise variieren, verlangen die meisten Kreditgeber 1% des Hypothekenbetrags
  • Versicherung gegen Hypothekenentschädigung: Sie liegt oft zwischen 5 und 10% des Immobilienwertes
  • Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Verkaufsprozess eines Anwalts: 1,5%

Andere wichtige Kosten

  • Erhebungsgebühren: 5.000 Konsultationsgebühr.

    • Die Umfragegebühren werden von den durchgeführten Umfragearbeiten bestimmt
  • Bewertungsgebühren: normalerweise Kshs 5.000 Beratungsgebühr

    • Die tatsächliche Bewertungsgebühr hängt jedoch vom Immobilienwert ab. Beispielsweise belaufen sich die Bewertungskosten für städtische Immobilien im Wert von 10 Millionen Ksh auf 40 000 Ksh
  • Aufenthaltsgenehmigungsgebühren: begleitet von nicht erstattungsfähigen Bearbeitungsgebühren, und die Gebühren hängen von der Art der Genehmigung ab, die Sie benötigen. Zum Beispiel:
  1. Klasse D-Kshs200.000 jährlich mit 10.000 nicht erstattungsfähigen Gebühren

  2. Klasse I-Kshs5,000 mit nicht zurückerstattbarer Kshs1,000-Gebühr

  3. Klasse A-Kshs250, 000 und 10.000, nicht erstattungsfähig usw.

Gründungskosten des Unternehmens: Abhängig von Art und Größe des Unternehmens und seinem Standort

Die Kosten für die Wiedereinschaltung der Nebenkosten beinhalten

  • Gebühren für die Stromabgabe: Standard Ksh 2.500

  • Wasserdepot-Gebühren: Standard Ksh1.000

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